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Was kostet der anwaltliche Beistand?

Grundsätzliches

Grundsätzlich unterliegt die Honorarvereinbarung der freien vertraglichen Gestaltung (Privatautonomie). Folgende Berechnungsmethoden sind gebräuchlich:

  • Rechtsanwaltstarifgesetz und Allgemeine Honorarkriterien (AHK 2005): Abhängig vom betriebenen Anspruch (Streitwert) ist exakt aufgelistet, in welcher Höhe ein Telefonat, eine Verhandlung oder ein Brief zu honorieren ist.
  • Stundenhonorar: Der Anwalt rechnet - unabhängig vom Streitwert, z.B. in zehnminütigen Einheiten - seine Leistungen ab, wobei derzeit Nettostundensätze von € 300,00 bis € 600,00 üblich sind. Diese Berechnungsmethode empfehle ich Ihnen bei hohen oder schwer bewertbaren Streitwerten.
  • Pauschalierung: Mit dem Rechtsanwalt vereinbaren Sie für Leistungen, die vom Umfang her abschätzbar sind, ein fixes Pauschale. Diese Methode empfehle ich Ihnen z.B. bei Immobilienkaufverträgen.
  • Fixer Prozentsatz: Alternativ besteht die Möglichkeit, einen fixen Prozentsatz vom Streitwert zu vereinbaren.
  • Hingegen ist es dem Rechtsanwalt standesrechtlich verboten, sich einen Teil des Ersiegten (die "quota litis") versprechen zu lassen.

Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr Rechtsanwalt jede Einzelleistung detailliert auflistet, auch wenn er Nebenleistungen (Konferenzen, Telefonate, Korrespondenz) nach dem Einheitssatz abrechnet.






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