Zur ersten Seite ...



Juristische Fachbegriffe

Alphabetisch geordnet

AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einseitig vorformulierte Vertragsschablonen, die von Unternehmen einer Vielzahl gleichartiger Verträge mit Kunden zugrunde gelegt werden.

Anwalt
Fürsprecher; Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Volksanwalt, Patientenanwalt.

Anwaltspflicht
Ab einem Streitwert von € 4.000,– in Zivilprozessen.

Aufsandungserklärung
Ausdrückliche Erklärung desjenigen, dessen dingliches Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll, dass er der Einverleibung im Grundbuch zustimmt.

Ehe
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Ehepakt
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Einheitssatz
Prozentueller Zuschlag zum Rechtsanwaltstarif, mit dem alle Nebenleistungen wie Telefonate, Konferenzen oder Korrespondenzen abgegolten sind.

Enterbung
Ausdrücklich oder stillschweigend (durch Übergehen) nur bei Vorliegen eines Enterbungsgrundes möglich (§ 768 ff ABGB): Hilflos im Notstand alleine lassen, Verurteilungen wegen Vorsatztaten ab 20 Jahren Freiheitsstrafe, beharrliche Führung einer gegen die öffentliche Sittlichkeit verstoßenden Lebensart; beim Ehegatten überdies, wenn er seine Beistandspflicht gröblich vernachlässigt hat.
Daneben sind alle Erbunwürdigkeits- auch Enterbungsgründe (§ 540 ABGB). Vorsatztaten gegen den Erblasser, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, sowie die gröbliche Vernachlässigung der aus dem Eltern-Kind–Verhältnis entspringenden Pflichten gegenüber dem Erblasser.

Erste anwaltliche Auskunft
Serviceleistung der österreichischen Landesrechtsanwaltskammern, in deren Rahmen Ihr Problem einer kostenlosen Grobprüfung durch ein Mitglied der Kammer unterzogen wird. Längere als ca. 15-minütige Beratungsgespräche (z.B. Ehescheidung, Vertragsprüfung) durch einen Rechtsanwalt sind in der Regel honorarpflichtig.

Factoring
Forderungsabtretung für Waren und Dienstleistungen durch einen Unternehmer an einen Factor (Bank) zur treuhändigen Einziehung oder als Forderungskauf.

Finanzprokuratur
Dienststelle des Finanzministeriums, die die anwaltliche Vertretung der Republik Österreich und von dieser „beherrschter” Unternehmen verpflichtend oder fakultativ wahrnimmt.

Franchise
Der Franchisegeber trägt zur Finanzierung des Betriebes des Franchisenehmers bei, wobei vorgegebene Standards, Produkte, Geschäftseinrichtungen etc. zu verwenden und Honorare (umsatzabhängig) zu bezahlen sind. Beispiel: Testa-Rossa–Cafés.

Freizeichnung
Vertraglicher Ausschluss der Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit, wobei letztere z.B. bei Verbrauchergeschäften unzulässig ist.

Fruchtgenussrecht
Das Recht, auch Erträge für sich zu behalten; z.B. eine Liegenschaft vermieten und verpachten zu können. Dieses Recht kann gepfändet werden.

Gesellschaft
Zusammenschluss mehrer Personen, deren Rechte und Pflichten in einem Vertrag geregelt werden. Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und GmbH besitzen anders als Personengesellschaften eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Gesetzliche Erbfolge
Bei Fehlen eines Testaments ordnet das ABGB an, welche nahen Verwandten zu welchen Teilen erbberechtigt sind.

Gewährleistung
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Honorar
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Immaterialgüterrecht
Vermögensrechte an geistigen Produkten.

Konsumentenschutz im Verbrauchergeschäft
„Rechtsgeschäfte zwischen jemandem, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört und jemandem, auf den das nicht zutrifft.” (§ 1 KSchG). Schutzvorschriften, den den schwächeren Vertragsteil schützen sollen.

KSchG
Konsumentenschutzgesetz. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Leasing
Verträge, die auf die Überlassung des Gebrauchs und der Nutzung an Mobilien und Immobilien gerichtet sind, wobei der Kapitalaufwand für den Ankauf vermieden werden soll. Die Gefahr des zufälligen Untergangs trifft den Leasingnehmer.

Lebensgemeinschaft
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Notar
Ein vom Staat bestellter Jurist, der z.B. die Echtheit eines Dokuments bestätigt/beglaubigt. Ist auch eingeschränkt als Parteienvertreter zugelassen.

Notariatsakt
Bestimmte Verträge, z.B. unter nahen Angehörigen, die zur Vermeidung von leichtfertigen Vereinbarungen nur in einer bestimmten Form abgeschlossen werden dürfen, um gültig zu sein. Diese Geschäfte sind im Notariatszwangsgesetz geregelt. Ihr Rechtsanwalt verfasst den Inhalt, der Notar stellt den „Mantel” samt Beglaubigung zur Verfügung.

Pflichtteil
Bei Vorliegen eines Testaments ordnet das ABGB an, dass nahen Angehörigen ein anteiliges Mindesterbe des gesetzlichen Erbteils in Form eines Geldanspruches verbleiben muss.

Privatautonomie
Freie Gestaltungsmöglichkeit des Einzelnen, seine rechtlichen Beziehungen zur Umwelt zu gestalten; insbesondere bei Verträgen wird sie durch gesetzliche Verbote oder die Guten Sitten beschränkt (§ 879 ABGB).

Prozeßkosten
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Rechtsanwalt
Berufsmäßiger Vertreter, der berechtigt ist, in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten einzuschreiten.

Rechtsberatung
Wird z.B. von Gerichten im Rahmen des Amtstages oder von Rechtsanwälten bei der „Ersten anwaltlichen Auskunft” honorarfrei, sonst grundsätzlich kostenpflichtig erteilt.

Schadenersatz
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Streitwert
Bemessungsgrundlage, die dem Rechtsanwaltshonorar entsprechend dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den Allgemeine Honorarkriterien (AHK 2005) der Rechtsanwälte zugrunde gelegt wird.

Syndikatsvertrag
Künftige Gesellschafter einer Gesellschaft vereinbaren in einem vom Gesellschaftsvertrag losgelösten zweiten Syndikatsvertrag (Konsortialvertrag, Stimmbindungsvertrag) etwa Stimmbindungen, Aufgriffsrechte bei Kündigung, um z.B. nicht alle vertraglichen Regelungen beim öffentlichen Firmenbuch aufliegen zu lassen.

Testament
Einseitige Willenserklärung, wem der Nachlass nach dem Tod des Verfügenden zur Gänze bzw. prozentuell zufallen soll. Jederzeit widerrufbar, strenge Formvorschriften.

Treuhandschaft
Jemand erhält Rechte übertragen, die er im eigenen Namen, aber auf Grund einer besonderen schuldrechlichen Bindung zu einer anderen Person, dem Treugeber, nur in einer bestimmten Art zweckgebunden ausüben darf.

Verkehrsunfall
Der Ersatz des Sach-, Personenschadens und Verdienstentganges richten sich nach den Bestimmungen des Eisenbahn- und Kraftfahrzeug–Haftpflichtgesetzes und des Schadenersatzrechtes und werden nach dem anteiligen Verschulden der Lenker mangels außergerichtlicher Einigung in einem Zivilprozess beurteilt.

Vermögensberater
Berät Sie in allen Geldangelegenheiten wie z.B. Vermögensbildung, Familienabsicherung und Pensionsvorsorge, Veranlagung, Schuldenregulierung oder die Finanzierung von Eigenheimen. Der gesetzlich befugte Vermögensberater ist staatlich geprüft und besitzt einen Ausweis der Wirtschaftskammer.

Versicherungsmakler
Berät Sie bei der Auswahl des optimalen Versicherungsproduktes und steht — anders als ein Versicherungsagent — nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu lediglich einer Versicherung.

Vertrag
Verbindliche rechtliche Regelung, die von den Parteien gemeinsam in Geltung gesetzt wird. Auch mündliche Verträge sind einzuhalten, sind aber oft schwer zu beweisen. Beispielsweise kann das Gespräch: „Ich kaufe Ihre soeben besichtigte Eigentumswohnung zum Preis von € 100.000,–.” — „Einverstanden!” dazu führen, dass der Käufer auf Abschluss eines grundbuchsfähigen Kaufvertrages geklagt wird.

Zahlungsbefehl
Ein „Urteil”, das lediglich aufgrund der Behauptungen des Klägers erlassen wird. Der Einspruch binnen einer Frist von vier Wochen führt zur Einleitung des ordentlichen Verfahrens.



Information gemäss
§ 5 Abs. 1 ECG

Zur ersten Seite ...
Seitengestaltung von Christoph M. Ledel